JURION Strafrecht Blog -
Fehler
im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Hauptverhandlung (§ 229 StPO) führen häufig zu einem Erfolg der Revision. Meist hängt der
Fehler damit zusammen, dass nach einer Unterbrechung der Hauptverhandlung nicht innerhalb einer der Fristen des § 229 StPO eine
“Sachverhandlung” i.S. der Vorschrift, also eine das Verfahren fördernde Verhandlung, stattgefunden hat. Kommt es an der St… mehr
