JURION Strafrecht Blog -
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Ich setze dann die Pflichtverteidigungsreihe (vgl. Klein aber fein, AG Backnang zum “Pflichti” bei Unfähigkeit der Selbstverteidigung – “Pflichti 1″) fort mit dem
KG, Beschl. v. 25.09.2013 –
(4) 121 Ss 147/13 (184/13), in dem es um die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Berufungsverfahren wegen Schwierigkeit der
Sachlage ging. Das KG hat sie bejaht, denn:
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