JURION Strafrecht Blog -
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Auch das ist im Grunde ein revisionsrechtlicher Klassiker, was der OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.08.2013
– 2 Ss OWI 565/13 behandelt, nämlich die Unterzeichnung eines Rechtsmittels mit einem Zusatz, aus dem deutlich wird, dass der
Rechtsanwalt die Rechtsmittelschrift für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet. Davor kann man nur warnen, wie der Beschluss zeigt:… mehr
