JURION Strafrecht Blog -
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Etwas schnell bei der Hand mit der (nachträgliche) Verwerfung einer Beschwerde gegen einen 230-iger Haftbefehl waren das LG Leipzig und
das OLG Dresden. Da war der Angeklagte einem für den 08.08.2011 anberaumten Hauptverhandlungstermin ferngeblieben. Das AG hatte
daraufhin Sitzungshaftbefehl gem. § 230 Abs. 2 StPO gegen den ihn erlassen. Der Angeklagte wurde am 02… mehr
